Neue Tempo 100 Regelung für
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische
Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt
es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für
bestimmte Kombinationen erhöht
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination
annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die
zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten
wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer
Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert
nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer
Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers |
ohne hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen
Stoßdämpfern |
Wohnwagen |
andere Anhänger |
0,3 |
0,8 bzw. 1,0* |
1,1 bzw. 1,2* |
|
|
Die mit * versehenen Werte dürfen
Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger
(Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung
der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit
ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten
nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h
verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug
ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den
Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die
Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht
größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige
Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie an. Kostenloses Service-Telefon:
0800 80 70 600
(Quelle:
www.TÜV-Nord.de) |